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   VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 43/98   

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VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 43/98 (https://dejure.org/1998,18996)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.1998 - VfGBbg 43/98 (https://dejure.org/1998,18996)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 1998 - VfGBbg 43/98 (https://dejure.org/1998,18996)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Verfassungsgericht Brandenburg

    VerfGGBbg, § 45 Abs. 2; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; StPO, § 33a
    Rechtswegerschöpfung; Strafprozeßrecht; Vorabentscheidung; Strafvollstreckungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 43/98
    l.a. Die Anrufung des Verfassungsgerichts mit der Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs setzt in einem strafrechtlichen Beschlußverfahren voraus, daß zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten und zum Rechtsweg im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg zu zählenden Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, sich durch einen dahingehenden Antrag nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 30. November 1997 - VfGBbg 29/97 - BVerfGE 33, 192; 42, 243; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. 1997, Einl., Rn. 234 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 2 BvR 644/71

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 43/98
    l.a. Die Anrufung des Verfassungsgerichts mit der Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs setzt in einem strafrechtlichen Beschlußverfahren voraus, daß zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten und zum Rechtsweg im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg zu zählenden Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, sich durch einen dahingehenden Antrag nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 30. November 1997 - VfGBbg 29/97 - BVerfGE 33, 192; 42, 243; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. 1997, Einl., Rn. 234 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 29/97

    Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 17.12.1998 - VfGBbg 43/98
    l.a. Die Anrufung des Verfassungsgerichts mit der Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs setzt in einem strafrechtlichen Beschlußverfahren voraus, daß zuvor von der durch § 33a StPO eröffneten und zum Rechtsweg im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg zu zählenden Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist, sich durch einen dahingehenden Antrag nachträglich das rechtliche Gehör zu verschaffen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 30. November 1997 - VfGBbg 29/97 - BVerfGE 33, 192; 42, 243; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl. 1997, Einl., Rn. 234 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 11/04

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung mangels Erhebung der Anhörungsrüge nach StPO

    Es gehört aber zur Erschöpfung des Rechtswegs im Sinne des § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg, daß ein Beschwerdeführer im strafgerichtlichen Beschlußverfahren bei einer Rüge des rechtlichen Gehörs den nicht fristgebundenen Rechtsbehelf nach 33a StPO nutzt, bevor er Verfassungsbeschwerde erhebt (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 30. November 1997 - VfGBbg 29/97 - und vom 17. Dezember 1998 - VfGBbg 43/98 -, LVerfGE 9, 149; zuletzt Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 26. August 2004 - VfGBbg 21/04 - vgl. zur Rechtswegerschöpfung nach § 90 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG - im Zusammenhang mit § 33a StPO z.B.: BVerfGE 33, 192, 194 und BVerfGE 42, 243, 250; Maul in: Karlsruher Kommentar StPO, 5. Aufl., 2003, § 33a Rn. 13).
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